Hilfestellung bei Telefonterror und Anrufabzocke

Cold Calls, Telefonmarketing, Gewinnspielhotlines und Telefonbetrügern einen Strich durch die Rechnung machen.

Der Handel mit Daten floriert im Internet. Adressdaten mit Telefonnummern werden durch seriös wirkende Unternehmen gesammelt, oft durch Gewinnspiele oder Werbeversprechen und dann im großen Stil verkauft. Oder die Datensammler betreiben selbst eine Webseite, auf der sie aktiv nach Daten Ausschau halten.

Ist Ihre Nummer einmal im Umlauf, wird diese von verschiedenen CallCentern verwendet. Die Folge: Zahlreiche ungewollte Anrufe, von Meinungsumfragen, Verkaufsgesprächen bis hin zu Telefonbetrügern, die vor keiner List zurückschrecken, um Sie um Ihr Geld zu bringen. Selbst automatisierte Systeme, die oft mehr als 100 Rufnummern gleichzeitig anwählen, sind dabei im Spiel. Wird abgenommen, spielt das System eine Nachricht ab und bittet um Rückruf unter einer anderen, oft sehr teuren Nummer (Spam over Internet Telephony, kurz. spit). Ebenso populär sind automatisierte Rückruffallen: Es wird nur einmal kurz angeklingelt um den betroffenen Anschlussinhaber zum Rückruf zu animieren. Auch "Geisteranrufe", bei denen man am anderen Ende nichts hört, können auf Dauer zermürbend wirken.

Doch was kann man gegen diesen Terror unternehmen?

Generell sind "Cold Calls", also Anrufe zur Verkaufsaquise ohne vorherige Einstimmung des Anschlussinhabers in Deutschland verboten und können zur Anzeige gebracht werden. Doch die Anrufer sitzen meistens im Ausland, und da greift das deutsche Recht leider nicht oder nur in beschränktem Maße.


Fangschaltung durch den Telefonprovider (MCID)

Viele Anrufe erfolgen "unbekannt", d.h. eine gültige Rufnummer wird dabei nicht an Ihr Gerät übermittelt. Doch das heisst nicht, dass der Anruf vollkommen anonym durchgeführt wurde. Fast alle Provider bieten die Möglichkeit, eine Fangschaltung im eigenen Netz an Ihrem Anschluss einzurichten. Dies ist aber meist mit Gebühren verbunden und macht nur in den hartnäckigsten Fällen Sinn. Wenn Sie z.B. am Telefon bedroht worden sind, können Sie so auch unbekannte Anrufer ermitteln lassen. Doch die Gesetzlage verpflichtet Sie dann, auch rechtsmäßig gegen den Anrufer vorzugehen, da sie nicht ohne das Wissen des Anrufenden eine solche Fangschaltung nutzen dürfen. Spätestens mit dem Anschreiben des Anwalts ist dem Täter aber bekannt, dass er in eine Fangschaltung geraten ist.

Der Antrag auf eine Fangschaltung sollte schriftlich oder per vorhandenem Email-Formular beim jeweiligen Telefondienstleister beantragt werden. In der Regel müssen Sie zusätzlich eine kurze Begründung angeben.

Die Fangschaltung selbst funktioniert bei jedem Anbieter unterschiedlich. Einige Provider fordern das Drücken einer bestimmten Taste, um den störenden Anrufer zu "markieren", andere Dienstleister protokollieren im gewählten Zeitraum sämtliche Anruferdaten und helfen bei der Filterung des entsprechenden Eintrags.

Doch auch hier gibt es gesetzliche Lücken. Brechen Sie das Gespräch nicht direkt ab, wenn Sie den Anrufer "markiert" oder in der Leitung haben und verhalten Sie sich normal. Erst wenn der Täter erneut anruft, kann er in einem Verfahren nicht auf ein Versehen plädieren. Schalten Sie mit den vorhandenen Daten direkt einen Anwalt ein, der den Vorfall als Strafanzeige anmeldet. Eine Liquiditätsprüfung des Anrufenden ist vorab ratsam, denn die Kosten der Fangschaltung kann man vom Anrufer zurückfordern. Der Provider selbst unternimmt im Normalfall nichts.

Die Kosten für eine Fangschaltung sind unterschiedlich:

1&1
5,00 € pro Tag
Vodafone
99,95 € für 14 Tage
eplus/simyo
210 € pro Woche
freenet
75,00 € Einrichtungspauschale, 75,00 € pro Woche
Kabel Deutschland
9,90 € pro Tag bzw. 49,90 € pro Monat
O2 / Telefonika
179,00 € pro Woche
Telekom
85,95 € Einrichtungspauschale, 54,95 € für 14 Tage


Anrufumleitung auf den Anrufbeantworter / Anruffilter / Anrufsperren

Moderne ISDN-Telefonanlagen oder Router, wie die Fritz!Box von AVM können mit Hilfe eines Anruffilters einkommende Anrufe überprüfen. Es besteht die Möglichkeit, unbekannte Anrufer zu sperren oder, um seriösen Anrufern, die keine Rufnummernübermittlung aktiviert haben eine Chance zu geben, auf den Anrufbeantworter umzulenken. Da die meisten Cold Calls aus dem Ausland stammen, lassen sich auch Filter für ausländische Nummern einrichten, z.B. "0044" als Anrufersperre für sämtliche Anrufe aus Großbritannien.


Kontodaten nicht herausgeben

Immer öfter tauchen Fälle auf, bei denen die Anrufer mit perfiden Geschichten dazu gebracht werden sollen, einen Betrag auf ein bestimmtes Bankkonto zu überweisen, sei es als Überführungsgebühr für einen Gewinn im Ausland oder als Teilnahmegebühr für ein Gewinnspiel, bzw. dessen Abschlussgebühr, um weitere Kosten zu vermeiden.

Geben Sie daher niemals Ihre Kontodaten am Telefon durch. Auch wenn der Anrufer sich als Mitarbeiter Ihrer Bank ausgibt, sollten Sie vorsichtig sein und Ihre Bank vorab zurückrufen.


Anwalt, Bundesnetzagentur und Weisser Ring

Ansprechpartner bei belästigenden Anrufen, unerwünschten Werbeanrufen und aggressiver Werbung (bei Anruf aus Deutschland) ist die Bundesnetzagentur. Unter https://www.bundesnetzagentur.de/ können Sie entsprechende Formblätter ausfüllen und der Agentur zur Überarbeitung zusenden.

Sollten Sie sich mit dem Fall an einen Anwalt wenden, müssen Sie vorab alle nötigen Informationen sammeln, die zu einer Rechtsverfolgung nötig sind. Dies sind neben dem genauen Datum und der Uhrzeit Anrufs vor allem die Identität und die ladungsfähige Anschrift des Anrufers. Unternehmer sind in Deutschland dazu verpflichtet, bei jedem Anruf die Identität zu Beginn des Telefonats zu offenbaren. Leider werden Callcenter-Mitarbeiter wohl regelmäßg angewiesen, diese Information zurückzuhalten. Oder aber der Anruf findet aus dem Ausland statt, was eine Rechtsverfolgung grundsätzlich schwieriger werden lässt.

Geltende Rechtssprechung zu unerlaubten Anrufen
Unternehmen sind verpflichtet, Ihnen Auskunft über die Herkunft der verwendeten Daten zu geben. Neben diesem Auskunftsanspruch haben sie gegen den Anrufer in diesem Fall auch einen Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB). Cold Calls stellen nach aktuller Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Schutz der Privatsphäre) dar (§ 823 Abs. 1 BGB).

Eine weitere Anlaufstelle ist https://www.weisser-ring.de. Hier erhalten Sie evt. auch finanzielle Unterstützung für den juristischen Teil.


Gespräche führen / Gespräche abbrechen

Doch auch das Reden kann ich manchen Fällen hilfreich sein. Seriöse Unternehmen löschen Ihre Daten auf Anfrage aus ihrem Bestand und verhindern somit eine erneute Nutzung Ihrer Daten. Sollte dies nicht möglich sein, beenden Sie das Gespräch umgehend und lassen sich nicht in Gespräche verwickeln.

Download Protokoll Anleitung gegen Telefonwerbung

Die etwas Hartgesotteneren unter Ihnen können auch den Spieß umdrehen und sich auf ein Gespräch der besonderen Art mit dem Anrufer einlassen. Hierzu stellen wir Ihnen ein Gesprächsprotokoll zur Verfügung, dass Ihnen hilft, das Gespräch selbst zu lenken und den Anrufer zu verunsichern. Starten Sie mit der ersten Frage, sobald Sie sicher sind, dass Sie einen Call Center Mitarbeiter in der Leitung haben. Dieser wird eventuell erkennen, dass er mit seinem Programm nicht weiterkommt und das Gespräch frühzeitig beenden.

Sie werden schnell merken, wie der geschulte Anrufer die Fassung verliert, da er von seinem gewohnten Schema abweichen muss. So erhalten Sie die Kontrolle über das Gespräch und werden vom Gefragten zum Fragenden.

Das ausgefüllte Protokoll können Sie uns gerne zurücksenden. Wir werden bei Gelegenheit die besten Protokolle auswerten und für andere zur Verfügung stellen. So machen Sie sich einen Spaß aus den ungewollten Werbeanrufen und können anderen Nutzern helfen, sich in Zukunft auf diese Art der Gespräche vorzubereiten.


Geheimnummer einrichten

Beantragen Sie bei Ihrem Telefonanbieter eine neue Nummer, die weder im Telefonbuch erscheinen noch von der Auskunft verwendet wird. Diese Nummer teilen Sie nur Ihren engsten Bekannten und den Behörden mit. Achten Sie darauf, für diese Nummer niemals eine Rufumleitung einzurichten.

Es besteht zudem die Möglichkeit, eine so genannte V.I.P.-Nummer zu vergeben. Hierzu müssen die Anrufer einen vorher festgelegten Zifferncode an das Ende Ihrer Rufnummer hängen, um von der Telefonanlage durchgereicht zu werden.


Den Anrufbeantworter besprechen

Besprechen Sie den Anrufbeantworter mit einer dunklen, männlichen Stimme, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität gibt. Ein einfacher Text wie "Unter dieser Nummer ist momentan niemand zu erreichen. Bitte versuchen Sie es später erneut." ist völlig ausreichend.

Alternativ können Sie alle als "unbekannt" eingehenden Gespräche ebenfalls in den meisten Telefonanlagen direkt auf den Anrufbeantworter umleiten. In diesem Fall sollten Sie noch einen Hinweis auf dem Band hinterlassen, dass aktuell nur Rufnummern mit aktivierter Rufnummernübermittlung angenommen werden können.


Weihen Sie Kinder, Freunde und Bekannte ein

Die besten Schutzmechanismen nützen Ihnen nichts, wenn Ihr Freundeskreis nicht eingeweiht ist. Bringen Sie Ihren Kindern bei, keinerlei Auskünfte per Telefon an Fremde zu geben. Auch Ihre Familie ist ein Schwachpunkt, denn diese sind eventuell im Telefonbuch zu finden und lassen sich vielleicht durch einen Trick dazu bringen, Ihre Nummer weiterzugeben.


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